Sanierungsberatung und Insolvenzberatung für Kapitalgesellschaften

Interdisziplinäre Dienstleistungen für die Unternehmenssanierung

Warum wir die Sanierungsberatung und Insolvenzberatung in einem Satz nennen? Weil nicht alle Sanierungspläne positiv ausgehen und fällt das Sanierungsgutachten nach IDW S6 negativ aus, kann es durchaus sein, dass ein krisengeschütteltes Unternehmen eine Insolvenzberatung benötigt.

Service-Hotline und Beratung: 030-55 27 84 05
Sanierungsberatung

Sanierungsberatung

Wir begleiten Ihr Unternehmen ganzheitlich. Informieren Sie sich nachfolgend über unsere Leistungen der Sanierungsberatung und Insolvenzberatung und rufen Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung an.

Sanierungsberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Transparenz schafft Vertrauen

Eine Unternehmenskrise ist auch immer eine Frage in das eigene Vertrauen. Ist mein Unternehmen überhaupt noch leistungsfähig? Schaffe ich es denn mein Unternehmen aus der Krise zu führen? Was passiert, wenn sich die Krise nicht lösen lässt? All diese Fragen sind belastend und Sie benötigen einen starken Partner an Ihrer Seite.

Wir erstellen Ihr Sanierungsgutachten nach IDW S6, erarbeiten Restrukturierungskonzepte und bieten Ihnen die Insolvenzberatung, sollte die Sanierung nicht den gewünschten Erfolg erbringen.

Mögliche Restrukturierungskonzepte

Restrukturierungskonzepte beinhalten zum Beispiel Maßnahmen, die es dem Unternehmen ermöglichen Umsätze zu steigern und finanzielle Engpässe zu überwinden. Erarbeitet werden dann Betriebsänderungen, die eine positive Neuausrichtung ermöglichen. Ziel jeder Sanierungsberatung ist es das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen, sodass es marktfähige Rendite erlangt und für Kapitalgeber wieder interessant ist.

Den Fortbestand des Unternehmens langfristig sichern

Wir übernehmen auch die operative Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Unsere Sanierungskonzepte erfüllen selbstverständlich die Anforderungen des IDW und BGH. Wir suchen den bestmöglichen Weg für Ihre Firma und erarbeiten ein realistisches Sanierungskonzept, das auch wirklich umsetzbar ist. Gerne übernehmen wir auch die operative Verantwortung, denn wir wissen, dass es in vielen Unternehmen schwerfällt Änderungen schnell und langfristig umzusetzen. Ganz oft erzielen objektive Dritte einen größeren Erfolg. Bei Bedarf stehen Ihnen auch ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater zur Seite mit denen wir schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten.

Das Schutzschirmverfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Das Schutzschirmverfahren, das nach § 270b InsO bescheinigt werden muss, kann zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Unternehmenssanierung bieten. Voraussetzung ist, das Unternehmen darf nur von der Zahlungsfähigkeit / Überschuldung bedroht sein. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, kann das Schutzschirmverfahren nicht mehr angewendet werden.

Für die Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, aber positiven Sanierungschancen wird eine positive Fortbestehensprognose erstellt. Es muss sichergestellt werden, dass die Sanierungsaussichten Erfolg versprechend sind.

Das Schutzschirmverfahren muss plausibel geplant werden und ein Sanierungskonzept muss vorliegen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens.

Insolvenzberatung, wenn die Sanierungsaussichten negativ sind

Ist die Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung bereits eingetreten, sind Sie verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Aber auch andere Faktoren können eine Sanierung unmöglich werden lassen, sodass Sie sich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit entscheiden die Insolvenz zu beantragen.

Mit unserer Insolvenzberatung unterstützen wir Sie auch bei dem nicht so schönen Weg der Unternehmensinsolvenz. In manchen Fällen kann eine Sanierung auch innerhalb des Insolvenzplans durchgeführt werden. Lassen Sie sich gerne persönlich beraten. Ganz egal, wie die Sanierungsberatung ausfällt, wir finden einen Weg für Sie und ganz sicher auch einen Neuanfang.

Service-Hotline und Beratung: 030-55 27 84 05