Unternehmensfortführung – Wann kann ein Unternehmen fortgeführt werden?

Das Going-Concern-Prinzip als Grundsatz der Unternehmensfortführung

Muss beurteilt werden, ob eine Unternehmensfortführung sichergestellt werden kann, wird dazu das Going-Concern-Prinzip angewendet, das einen Grundsatz der Unternehmensfortführung darstellt.

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Unternehmensfortführung

Unternehmensfortführung – Going-Concern-Prinzip

Bei der Beurteilung der Unternehmensfortführung kann keineswegs allein vom Willen der Geschäftsführung ausgegangen werden. Die Unternehmensfortführung gehört zu den Konzeptions- oder Systemgrundsätzen. Das sind Grundbedingungen, auf denen die Konzeption des Jahresabschlusses beruht.

Wir haben Ihnen nachfolgend einen kurzen Leitfaden zum Thema Unternehmensfortführung zusammengestellt. Wünschen Sie eine professionelle Beratung für Ihr Unternehmen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Unser Beraterteam steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Definition Fortführungsprinzip / Going-Concern-Prinzip

Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Das Fortführungsprinzip ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen ist geht bei der Bewertung von Bilanzposition davon aus, dass ein Unternehmen fortgeführt werden kann, wenn weder rechtliche, noch tatsächliche Gegebenheiten dieser Annahme entgegenstehen.

Das bedeutet also, lässt die Bewertung der Bewertung der Bilanzpositionen die Annahme zu, dass die Unternehmensfortführung gefährdet ist, muss eine Fortführungsprognose erstellt werden.

Oder ganz vereinfacht ausgedrückt: Hat das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten, die in Frage stellen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, muss die Geschäftsführung handeln. Unterlässt sie dies, kann zum Beispiel der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung eintreten.

Unter welchen Umständen ist die Unternehmensfortführung gefährdet?

Die folgenden Gründe, die eine Unternehmensfortführung gefährden können, sind der Beurteilung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (kurz IDW) entnommen. Wir haben an dieser Stelle nur einen Teil dargestellt.

Finanzielle Umstände:

  • Negative Zahlungssalden aus der Vergangenheit oder für die Zukunft erwartet
  • Die Schulden übersteigen das Vermögen (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung).
  • Kredite mit Zahlungsfälligkeit, die überwiegend wahrscheinlich nicht getilgt werden können.
  • Erhebliche Betriebsverluste oder Wertminderungen.
  • Lieferantenkredite werden gekündigt.
  • Keine finanziellen Mittel für notwendige und wichtige Investitionen.

Betriebliche Umstände:

  • Führungskräfte in Schlüsselpositionen scheiden aus und es steht kein adäquater Ersatz zur Verfügung.
  • Der Hauptabsatzmarkt geht verloren.
  • Gravierende Personalprobleme und Engpässe bei der Beschaffung wichtiger Vorräte.

Sonstige Umstände:

  • Das Unternehmen hat gegen die Eigenkapitalvorschriften verstoßen.
  • Gerichts- oder Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen und deren mögliche Ansprüche können nicht erfüllt werden.

Über welchen Zeitraum wird die Prognose der Unternehmensfortführung erstellt?

Was passiert, wenn die Unternehmensfortführung gefährdet ist?

Die Prognose der möglichen Unternehmensfortführung wird für den Zeitraum von 12 Monaten, also dem nächsten Geschäftsjahr erstellt. Ergibt Going Concern eine negative Aussicht, ist die Unternehmensfortführung in Gefahr, kann das Unternehmen eine Fortführungsprognose erstellen lassen, sofern keine Abwicklung geplant ist oder die Insolvenz droht.

Nun muss angemerkt werden, dass dem Abschlussprüfer und / oder Geschäftsführer in diesem Fall eine hohe Verantwortung zukommt. Liegen bestandsgefährdende Tatsachen vor, die im Jahresabschluss vermerkt werden müssen, kann dies den Wert des Unternehmens deutlich mindern.

Andererseits kann der Abschlussprüfer auch zu der Einschätzung kommen, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden kann und muss dann einen Versagungsvermerk erteilen.

Kann der Abschlussprüfer garantieren, dass die Unternehmensfortführung gesichert ist?

Nein, auch wenn der Abschlussprüfer zu der Annahme kommt, dass die Unternehmensfortführung gesichert ist, bedeutet dies nicht, dass Ereignisse oder Entwicklungen die Unternehmensfortführung nicht doch gefährden können. Letztlich geht es um eine rechnerische Wahrscheinlich, die künftige Entwicklungen oder Ereignisse aber nicht berücksichtigen kann.

Beratung zur Bewertung der Unternehmensfortführung und Erstellung der Fortführungsprognose

Sie benötigen externe Unterstützung der Bewertung der Fortführung Ihres Unternehmens und / oder eine Fortführungsprognose wenden Sie sich an unser qualifiziertes Beraterteam, das Sie in jeder Hinsicht unterstützt.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch und wir erstellen Ihnen eine erste kurze Analyse. Anschließend können Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden und wir Sie unterstützen können.

Wichtig zu wissen: Warten Sie nicht zu lange, denn die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführung oder Vorstand) haben daher vor Beginn der Abschlussarbeiten zunächst zu beurteilen, ob die Going-Concern-Prämisse als Grundlage für die Bilanzierung weiterhin angemessen ist oder ob für das Unternehmen die Absicht oder die Notwendigkeit bestehen, die Unternehmenstätigkeit aufzugeben. Besteht die Notwendigkeit das Unternehmen aufzugeben, müssen Sie schnell handeln bevor der Tatbestand der Insolvenzverschleppung in Kraft treten könnte.

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