Das Fortführungsprinzip oder der Grundsatz der Unternehmensfortführung
Das Fortführungsprinzip ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen, den wir Ihnen an dieser Stelle kurz erläutern möchten. Er wird auch als Going-Concern-Prinzip oder Grundsatz der Unternehmensfortführung bezeichnet.
Warum das Fortführungsprinzip wichtig ist und wie es definiert wird, erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre kostenlose Erstberatung.
Das Fortführungsprinzip aus § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Soll ein Unternehmen bewertet werden, ist grundsätzlich immer davon auszugehen, dass die Unternehmensfortführung sicher ist und ihr keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten im Weg stehen. Das Fortführungsprinzip wird auch als Going-Concern-Prinzip bezeichnet und die gesetzliche Regelung findet sich in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Handelsgesetzbuch). Doch was sagt das Fortführungsprinzip über die Bewertung eines Unternehmens aus?
Auswirkungen des Fortführungsprinzips bei der Unternehmensbewertung
Das Prinzip der Unternehmensfortführung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Bewertung. Anlagegüter müssen in der Bilanz mit ihrem Anschaffungswert bewertet werden. Der Anschaffungswert darf durch den Abschreibungswert gemindert werden. Steht das Fortführungsprinzip nicht eindeutig fest, weil dem rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten entgegenstehen, dürfen die Anlagegüter nur noch mit ihrem Liquidationswert bewertet werden. Aus diesem Umstand heraus fällt der Wert deutlich niedriger aus. Der Unternehmenswert sinkt.
Kann das Fortführungsprinzip außer Kraft gesetzt werden?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Das Institut für Wirtschaftsprüfer hat einen Standard zur Fortführung des Unternehmens entwickelt. In diesem Standard ist das Aufheben des Fortführungsprinzips geregelt, das zwischen finanziellen und betrieblichen Umständen unterscheidet.
Betriebliche Umstände:
- Verluste im Hauptgeschäftsfeld und / oder Verlust von Kunden und / oder Lieferanten
- Starke Personalprobleme und / oder Ausscheiden von Führungskräften ohne Ersatz
- Verstoß gegen die Eigenkapitalvorschriften
- Fehlende Kontrollen von Finanzinstrumenten
Finanzielle Umstände:
- Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen
- Kredite können nicht zurückgezahlt werden
- Zahlungen an Gläubiger sind rückständig
- Keine Mittel für Investitionen
- Negative Zahlungssalden
Die genannten Gründe lassen Zweifel an der Fortführung des Unternehmens zu oder belegen gar, dass eine Unternehmensfortführung ausgeschlossen ist.
Welche Auswirkungen hat ein negatives Fortführungsprinzip?
Bestehen begründete Zweifel an der Unternehmensfortführung muss die Geschäftsführung handeln. Wird die Unternehmensfortführung angezweifelt, ist in den meisten Fällen eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorhanden.
Es ist infolgedessen zu prüfen, ob eine handelsrechtliche Fortführungsprognose oder eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen ist. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird zum Gläubigerschutz in der Regel eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erstellt. Diese schützt aber auch den oder die Geschäftsführer, denn wird der Insolvenzantrag bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig gestellt, droht eine Klage wegen Insolvenzverschleppung.
Die positive Fortbestehensprognose
Anders herum kann die Fortbestehensprognose natürlich auch positiv ausfallen und das Unternehmen kann mit einem Sanierungsplan wieder in sicheres Fahrwasser gebracht werden.
Kostenlose Erstberatung ohne Risiko für Sie!
Ist Ihre Unternehmensfortführung nicht eindeutig, rufen Sie unser Beraterteam an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung. Wir haben uns auf Unternehmen in Schwierigkeiten spezialisiert und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Wege, wenn sich Ihr Unternehmen in der Krise befindet.
Vielleicht stellen Sie die Unternehmensfortführung auch aus anderen Gründen in Frage. Ganz egal, warum Sie eine Beratung wünschen, unsere Berater stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen kompetente Hilfe.